Eine „Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS) ist eine besondere Form eines Leistungsnachweises. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen.
Thema und Art der GFS werden in Absprache zwischen der Lehrkraft und dem Schüler/ der Schülerin festgelegt. Die abschließende Entscheidung trifft die Lehrkraft.
Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit/Klausur.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-10 fertigen jährlich in einem Fach ihrer Wahl eine GFS an. Vorbereitende Formen des Präsentierens sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits in der Klassenstufe 6 im Rahmen der Klassenlehrerstunde eingeübt worden.
Schülerinnen und Schüler der Kursstufe erbringen insgesamt drei GFS. Sie haben das Recht auf eine vierte GFS.
Zu Beginn des Schuljahres werden von jeder Fachlehrkraft mögliche Themenbereiche für GFS bekannt gegeben und die Kriterien für deren Bewertung transparent gemacht. Bis zu den Herbstferien legen die Schülerinnen und Schüler das Fach und das Thema der GFS in Absprache mit den entsprechenden Fachlehrkräften endgültig fest. Das gewählte Thema wird bei IServ im Modul „Aufgaben“ dokumentiert. Die Klassenlehrerteams kontrollieren bis zu den Herbstferien die Vollständigkeit der Abgaben.
Für die Kursstufe gilt ein gesondertes Verfahren.
Legt eine Schülerin/ ein Schüler bis zu den Herbstferien keine GFS fest, können die Oberstufenkoordinatoren bzw. der Tutor/ die Tutorin ein Fach, in dem die GFS gehalten werden muss, zuweisen. Der Termin für die GFS wird mit der Fachlehrkraft verbindlich vereinbart.
Spätestens 2-3 Wochen vor dem vereinbarten Präsentationstermin stellt der Schüler/die Schülerin der Fachlehrkraft sein/ihr GFS-Vorhaben einschließlich eines Gliederungsvorschlags in Grundzügen vor und erhält Feedback von der Lehrkraft.
Ein schriftliches kopierfähiges Handout und das Quellenverzeichnis werden rechtzeitig, spätestens 2 Schultage vor dem GFS-Termin nach Absprache in Papierform oder digital, abgegeben. Die Quellennachweise werden nur der Lehrkraft ausgehändigt und zählen nicht zum Handout im engeren Sinne.
Das Handout enthält die folgenden Informationen: Fach; betreuende Lehrkraft; Name der Schülerin/des Schülers; Klasse; Schuljahr; Datum; Thema.
Das Handout enthält die Gliederung mit wesentlichen Inhalten und dient der Zusammenfassung der wichtigen Inhalte der GFS. Der Umfang des Handouts beträgt in der Regel eine Seite.
Quellen und Hilfsmitteln.
Jedes Zitat und jede inhaltliche Entlehnung, aber auch Bilder und Grafiken aus anderen Werken werden im Quellenverzeichnis angegeben. Ebenso werden alle darüber hinaus verwendeten Hilfsmittel, z.B. solche der Künstlichen Intelligenz, mit Nennung des entsprechenden Werkzeugs und Angabe des eingegebenen Prompts und Datums im Quellenverzeichnis nachgewiesen. Alle wesentlichen Aussagen der Präsentation müssen durch Quellenangaben belegt werden können.
Eine eigenhändig unterschriebene Selbständigkeitserklärung wird vom Schüler/von der Schülerin zusammen mit der GFS der Fachlehrkraft abgegeben.
1. Es wird empfohlen, für die GFS die Form einer Präsentation (z.B. PowerPoint, Folien, Plakate etc.) zu wählen mit einem Handout, das sowohl dem Fachlehrer als auch den Mitschülern aus-geteilt wird. Ein Interaktionsteil, in dem der Präsentierende seine Mitschüler ins Geschehen einbezieht und aktiviert (z.B. durch Fragen und kleinere Arbeitsaufträge) sollte Teil jeder GFS sein. 2. Für andere Formen (z.B. Projektbericht, mündliche Prüfung, Hausarbeit mit Kolloquium, Experimente, Wettbewerbe…) gelten fachspezifische Sonderregelungen.
Klassenstufe: | Länge der Präsentation (reine Redezeit ohne Interaktion) nach Absprache: |
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7 und 8 | ca. 10 Minuten |
9 und 10 | ca. 15 Minuten |
Kursstufe | ca. 20 Minuten |
In allen Klassenstufen wird der Vortrag in der Regel um ein Kolloquium von maximal 5-10 Minuten ergänzt.
Der empfohlene Vorbereitungsaufwand für eine GFS entspricht dem Aufwand zur Vorbereitung auf eine Klassenarbeit/Klausur.