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GFS am GO

1. Gesetzliche Grundlagen: Notenbildungsverordnung § 9

Schulgesetz: Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung § 9 Zahl der Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten, gleichwertige Leistungen

„(5) Von den nach den Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können nach Entscheidung des Fachlehrers jeweils eine Klassenarbeit … durch jeweils eine gleichwertige Feststellung von Leistungen der Schüler der Klasse ersetzt werden; … Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer. In den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die vom Fachlehrer den Schülern der Klasse aufgegebenen gleichwertigen Leistungen die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten unberührt lässt. Unbeschadet der Entscheidung des Fachlehrers nach Satz 1 ist jeder Schüler … in den Gymnasien der Normalform ab Klasse 7 … pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.“

2. Auslegung

GFS = Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Jeder Schüler der 7. bis 10. Klasse muss in jedem Schuljahr eine GFS in einem Fach seiner Wahl ableisten. Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit und soll daher in der Vorbereitung ähnlich aufwendig sein. Ein Schüler hat nicht das Recht, eine weitere GFS einzufordern, die Lehrkräfte dürfen auch keine zusätzliche GFS zulassen.

Die GFS dient der Stärkung der Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Kreativität der Schüler. Daher wählt der Schüler das Fach selbst. Allerdings bezieht sich die Schülerwahl nicht auf Thema und Form. Der Lehrer muss darauf achten, dass die GFS inhaltlich zu seinem Unterricht passen und auch nicht durch z. B. Referate oder Präsentationen zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Lehrer benennt Themen und Formen selbst und stellt sie den Schülern zur Auswahl, er berücksichtigt aber auch Vorschläge der Schüler, die sich mit seiner Unterrichtsplanung vereinbaren lassen.

Um eine Überforderung einzelner Lehrer /Fächer durch einseitiges Schülerwahlverhalten zu vermeiden, muss der Lehrer nicht mehr als

  • 6 GFS in einem Hauptfach
  • 4 GFS in einem Nebenfach (2std.)
  • 7-8 GFS in der Kursstufe in den 4-std. Fächern
  • 4 GFS In den 2-std. Fächern
  • 2 GFS In Geographie, GemKunde

akzeptieren.

3. Formen der GFS

Eine GFS kann verschiedene Formen haben:

  • Präsentation
  • Referate
  • Projekte, auch experimentelle Arbeiten
  • Mündliche Prüfung
  • Schriftliche Hausarbeiten

Der Schüler wählt in Absprache mit dem Lehrer seine GFS, wobei der Lehrer letztendlich entscheidet, welche Form der GFS in seinen Unterricht passt.

Wegen der Vorgaben zum Zeitaufwand können verschiedene Formen der GFS nicht kombiniert werden.

4. Anmeldung der GFS

Anmeldungszeitraum:

Für die Klassen 7 – 10: Die Anmeldung muss in jedem Schuljahr bis zu den Herbstferien erledigt sein (IServ-Aufgabe).

Für die Kursstufe: Jeder Schüler wählt beim Eintritt in die Kursstufe alle 3 Fächer und das Halbjahr, in dem er seine GFS halten will, in Absprache mit dem Fachlehrer, der dies durch Unterschrift auf dem Anmelde-Formblatt bestätigt. Dieses Formblatt muss innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn (JG1) bei der Oberstufenberatung abgegeben sein.

5. Vorbereitung einer GFS

Der Lehrer fungiert als Ansprechpartner und Berater hinsichtlich Themenwahl, Recherche, Material und Medien. Er achtet darauf, dass die GFS didaktisch sinnvoll in die Gesamtplanung eines Schuljahres eingebunden sind und dass sich die GFS nicht am Ende des Schuljahres häufen. Im letzten Monat des Schuljahres sollten keine GFS mehr gehalten werden (in der Kursstufe kann davon abgewichen werden). Der Lehrer unterstützt den Schüler, indem er in einer Vorbesprechung mit ihm die Herangehensweise bespricht. Er bietet dem Schüler eine Hilfestellung beim Umgang mit den verschiedenen Präsentationsmedien an. Der Schüler kann durch regelmäßigen Kontakt mit dem Lehrer eine Themaverfehlung verhindern. Der Lehrer muss dem Schüler bereits vor der GFS seine Bewertungsmaßstäbe und formalen Ansprüche offenlegen (z.B. in Form eines Bewertungsbogen) und erläutern. Jeder Lehrer kann eigene Kriterien und einen eigenen Bewertungsmaßstab ansetzen, aber der Schüler ist verpflichtet sich vorher darüber zu informieren. Zum Kopieren von Folien und Handreichungen wendet sich der Schüler rechtzeitig an seinen Fachlehrer, andere Lehrer sollten dafür nicht in Anspruch genommen werden.

6. Bewertung, Zeitrahmen, Ergebnissicherung

Die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe der GFS sollen in den einzelnen Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften, Sprachen und Naturwissenschaften jeweils vergleichbar sein. Die GLK befürwortet folgende Punkte:

a) Bewertung einer Präsentation:

  • Fachlich-inhaltlich 40 – 50 % der Note
  • Methodisch-strategisch 20 – 30 % der Note
  • Sozial-Kommunikativ 20 – 30 % der Note

Zusatzklausel:
i) Bei Verfehlung des Themas kann die endgültige Bewertung nicht besser als mangelhaft sein
ii) Wenn eine GFS ganz oder in maßgeblichen Teilen ohne eigene Bearbeitung durch den Schüler / die Schülerin aus dem Internet oder anderen Quellen übernommen worden ist, kann die Lehrkraft sie mit der Note 6 / 0 NP beurteilen. Auf jeden Fall kann sie nicht besser als mangelhaft sein.
iii) Für Sprachen gilt eine Bewertung, die auch die Beherrschung der Fremdsprache berücksichtigt:

  • Fachlich-inhaltlich 20 – 35 %
  • Sprache 30 – 50 %
  • Methodisch-strategisch 20 – 35 %

b) Dauer einer GFS

  • Klasse 7 - 8: 10 - 15 Minuten
  • Klasse 9 - 10: 15 - 20 Minuten
  • Jgst. 1+2: 30 - 40 Minuten

In den Naturwissenschaften kann dieser Zeitrahmen durch Experimente verlängert sein, in den musischen Fächern durch praktische Aufgaben, in Musik durch instrumentales Vorspiel bzw. Vorsingen.

c) Eine Ergebnissicherung sollte in geeigneter Form vorliegen (Tafelanschrieb, Mitschrieb, Handout, …… ).

7. Nachbesprechung

In der Nachbesprechung wird der Schüler über die inhaltliche und methodische Qualität seiner Arbeit informiert und er erhält Anregungen zur zukünftigen Verbesserung.

Zur Note sollte der Schüler eine Kopie der schriftlichen Begründung, z.B. des Bewertungsbogens, auf dem er auch eine Erklärung zur selbständigen Verfassung der GFS unterschreibt, bekommen.

In der Kursstufe gibt der Schüler nach jeder gehaltenen GFS bei der Oberstufenberatung das Formular mit dem Thema und der erreichten Punktzahl ab.

8. Anlagen (Bewertungsbögen, Formulare)

9. Merkmale einer schriftlichen Hausarbeit

Die schriftliche Hausarbeit ist eine „wissenschaftliche Hausarbeit“, d.h.

  • Sie stellt Sachverhalte klar und neutral dar
  • Sie enthält in der Regel nur in Vorwort und Nachwort die Meinung des Autors (eigene Bewertung/Beurteilung aufgeworfener Fragen aufgrund der davor gegebenen Fakten ist jedoch erlaubt)
  • Ihr Stil ist objektiv und neutral
  • Sie ist klar gegliedert
  • Aussagen und Informationen, die nicht von dem Verfasser selbst sind, werden als Zitate gekennzeichnet
  • Sie enthält
    • ein Inhaltsverzeichnis
    • ein Vorwort
    • eine Einleitung
    • ein Abkürzungsverzeichnis oder ein Glossar
    • Fußnoten
    • die unterschriebene Versicherung, die Arbeit selbständig verfasst zu haben.
portfolio/protokolle_und_absprachen/gfs_am_go.txt · Zuletzt geändert: 27.03.2023 10:23 von admin

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