Kostenübernahme durch den Förderverein

Informationen für die Beantragung von Zuschüssen zu einer Klassenfahrt, einem
Ausflug, einem Projekt etc.

Ablauf und Reihenfolge

Sehr geehrte Eltern,

der Förderverein des Gymnasiums Ochsenhausen wünscht sich, dass alle Schüler/innen des Gymnasiums Ochsenhausen an kostenpflichtigen schulischen Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten, Ausflüge usw. teilnehmen kann.
Durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden eines Schuljahres verfügen wir über ein Budget, das es uns ermöglicht, einzelne Schüler/innen finanziell zu unterstützen.
Allerdings sind auch diese Mittel begrenzt.
Erst wenn alle anderen Möglichkeiten versagen und Sie einen abschlägigen Bescheid des Sozialamtes erhalten
haben, können wir helfend einspringen.

Im Folgenden haben wir eine Zusammenfassung erstellt, wie der Ablauf zur Beantragung eines Zuschusses ist:
1. Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Hartz IV) und SGB-XII-Empfänger (Grundsicherung):
Wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamts bzw. Sozialamts. Sie haben jährlich
Anspruch auf eine Klassenfahrt.
2. Eltern mit geringfügigem Einkommen oder mehreren Kindern:
Sie können als erstes beim Sozialamt und anschließend gleich beim Förderverein nachfragen, hier reicht eine kurze Erklärung.
Grundsätzlich gilt: Antrag so schnell wie möglich stellen, nachträglich wird kein Zuschuss
gewährt.
Bitte verwenden Sie die beigefügten Formulare und nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem/der
Klassenlehrer/in auf.

Antragsformular Förderverein auf Kostenübernahme bis zu 50 Euro (Seite 1)

Antragsformular Förderverein auf Kostenübernahme bis zu 50 Euro (Seite 2)

Antragsformular Förderverein auf Kostenübernahme über 50 Euro (Seite 1)

Antragsformular Förderverein auf Kostenübernahme über 50 Euro (Seite 2)

Ihr Vorstand des Fördervereins des Gymnasiums Ochsenhausen

 

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