Corona-Update 22.11. Änderung Absonderung und Testung


ständig aktualisierte Informationen des Kultusministeriums für Schulen und Kindertagesstätten

Handreichung: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen

Hinweise zu Quarantänebestimmungen (Corona-Einreiseverordnung)


Update 22.11.

Die Absonderungspflicht oder die sie ersetzenden Maßnahmen gelten für alle Personen, ab der Einschulung. Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-virus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.
Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen.
Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.
Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Personen, nicht ausgeschlossen ist und im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Präsenzbetrieb ist also ausgeschlossen, wenn die absonderungsersetzende Maßnahme (Tragen einer Maske) nicht eingehalten wird.

Update 4.4.

Bis auf die wöchentlichen Testungen sind die meisten Schutzmaßnahmen jetzt ausgelaufen. Das bedeutet z.B. auch keine Kohorten-Trennung mehr nach einem Auftreten von Infektionen in einer bestimmten Klasse bzw. Jahrgang. Ebenso ist die Trennung der Pausenbereiche aufgehoben.
Wir bitten darum, trotz der weiteren Lockerungen zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten – vor allem jetzt im Endspurt vor dem Abitur – den Mund-Nasen-Schutz im Schulgebäude noch weiter zu tragen.
Außerdem werden die Klassenzimmer weiterhin regelmäßig gelüftet.

Update 25.3.

Die Anzahl der wöchentlichen Tests wurde reduziert, sie finden jetzt wieder montags und Donnerstags statt. Das gilt auch, wenn in einer Kohorte ein Corona-Fall aufgetreten ist. Die Trennung der Kohorten gilt jedoch weiterhin.

Update 5.1.

Wir starten ins neue Jahr in voller Präsenz und mit verstärkten Tests: Von den regelmäßigen Testungen sind dann nur noch Personen ausgenommen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben oder die genesen und zusätzlich zweifach geimpft sind. In der kommenden Woche werden die Tests täglich durchgeführt, ab dem 17.1. dann wieder montags, mittwochs und freitags wie gewohnt.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Update 13.12.

Das Kultusministerium bietet die Möglichkeit, Kinder für die Zeit vom 20.-22.12. vom Präsenzunterricht beurlauben zu lassen (nähere Informationen hier).
Dazu benötigt das Sekretariat eine formlose schriftliche Mitteilung bis zum Mittag des 15.12.

Update 15.11.

Nachdem mittlerweile die Alarmstufe gilt, besteht die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch wieder im Unterricht durchgehend.

Update 17.10.

Die Corona-Verordnung Schule wurde aktualisiert. Wichtigste Änderung: Am Platz im Klassenzimmer kann die Maske abgenommen werden (für Lehrer gilt das entsprechend, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zur Klasse eingehalten wird), jedoch kann, wer möchte, auch im Unterricht seine Maske durchgehend tragen. In allen anderen Bereichen des Schulgebäudes gilt die Maskenpflicht unverändert weiter.
Überschreitet der Landkreis die “Alarmstufe” oder wird jemand aus der Klasse/Lerngruppe positiv auf das Corona-Virus getestet, gelten andere Regelungen.
Die für den Schulbetrieb wichtigen Verordnungen der Landesregierung finden Sie hier.

Update 30.7.

Vom Kultusministerium gibt es ein neues Merkblatt zu Quarantänebestimmungen. Diese betreffen die Teilnahme sowohl am Unterricht nach den Sommerferien als auch an den “Lernbrücken”.

Update 18.6.

Passend zum Start des Präsenzunterrichts für alle gibt es auch Neues zur Maskenpflicht:
Sofern die 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Landkreis unterschritten ist, entfällt die Maskenpflicht im Freien.
Liegt die Inzidenz unter 35 und gab es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.
Details regelt die neue Corona-Verordnung Schule, die zum kommenden Montag in Kraft treten soll. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Verordnung gelten die bisherigen Regelungen. Wir werden unsere Schüler*innen am Montag per Durchsage informieren.

Update 11.6.

Aller Voraussicht nach können wir zum 21.6. vom Wechselunterricht wieder ganz in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dann findet auch der Nachmittagsunterricht wieder nach Plan in Präsenz statt.

Update 9.6.

Die Skepsis bezüglich der Ankündigung, dass der Wechselunterricht am Donnerstag ende, war berechtigt: Die Rechtsabteilung des Landratsamts hat festgestellt, dass die Voraussetzung für die Wiederaufnahme des vollen Präsenzunterrichts noch nicht gegeben sind. Somit müssen wir vorerst leider doch im Wechselunterricht bleiben. Erst wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden WERKTAGEN unter 50 liegt, dürfen die Schulen wieder in die volle Präsenz gehen. Da wir heute den Wert von 50,7 erreicht haben, muss die Zählung nun von Neuem beginnen. Sollte der Inzidenzwert morgen wieder unter 50 liegen, wäre der frühest mögliche Termin für den Regelbetrieb laut Angabe des Gesundheitsamts der Donnerstag nächster Woche.

Klassenarbeiten und Klausuren werden in der Zeit des Wechselunterrichts wie angekündigt geschrieben. Wir halten euch und Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Lasst uns alle dazu beitragen, dass die Inzidenzen weiter sinken und wir möglichst rasch wieder vollständig öffnen können.

Update 8.6.

Heute nachmittag hat das Gesundheitsamt Biberach festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 50er-Marke unterschritten hat; darüber haben wir uns sehr gefreut. Das Schulamt Biberach hat daraufhin das Ende des Wechselunterrichts für den 10.6. angekündigt.
Allerdings wissen wir auch, dass die Wiederaufnahme des Regelunterrichts momentan juristisch geprüft wird. Deswegen können wir an dieser Stelle leider noch nicht sicher das Ende des Wechselunterrichts für Donnerstag ankündigen und bitten noch um Geduld.

Update 17.5.

Der Wechselunterricht am GO startet nach den Pfingstferien mit einer A-Woche. Vor den Pfingstferien bleiben wir im Fernunterricht.

Update 5.5.

am 3. Mai hat das Kultusministerium die Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen aktualisiert.
Klassenarbeiten: Seit Einführung der Bundesnotbremse ist die Durchführung von schriftlichen Leistungsfeststellungen (§ 14b Absatz 14 Nr. 6 CoronaVO) nur dann erlaubt, wenn diese für die Erfüllung der Mindestanzahl der Leistungsfeststellungen zwingend erforderlich sind. Dies ist nur in Kernfächern der Fall, nicht in Nebenfächern (Kl. 5-10).
Das bedeutet konkret, dass in den Nebenfächern in diesem Schuljahr keine Klassenarbeiten mehr geschrieben werden.
Für die Hauptfächer wurde die Mindestanzahl der Klassenarbeiten ausgesetzt. Es ist jedoch mindestens eine schriftliche Leistung pro Halbjahr zu erbringen. Für die Zeit der Schulschließung werden wir daher in den Hauptfächern zunächst in Präsenz keine Klassenarbeiten schreiben. Sollten wir zeitnah wieder in den Wechsel- oder Präsenzunterricht gehen dürfen, so werden wir die Klassenarbeiten in den Hauptfächern in diesen Zeitraum legen (falls nicht, werden die Klassen nach Pfingsten am Nachmittag Klassenarbeiten in der Schule schreiben).
Testpflicht: Nach Einführung der so genannten Bundesnotbremse gilt weiter das Testgebot.
Schülerinnen und Schüler, die die Testung bei zwingend erforderlichen Leistungsmessungen verweigern, müssen räumlich getrennt von den getesteten Mitschülern werden (bei Mindestabstand und Maskenpflicht). Wenn Schulen im Wechselunterricht sind (d.h. bei Inzidenzen zwischen 100 und 165), dann gilt das Gebot der räumlichen Trennung der A/B-Gruppen auch im Falle von Klassenarbeiten.
Leistungen im Fernunterricht: Alle Leistungen, die im Fernunterricht erbracht werden, können Gegenstand der Leistungsmessung sein. Darunter fallen z.B. spontane mündliche Beiträge im Videounterricht – vorbereitete mündliche Beiträge / Präsentationen im Videounterricht oder als Tonaufnahme – mündliche Überprüfungssituationen z.B. in Telefongesprächen oder im Videounterricht – Beiträge im Chat/per Präsentation / geteiltem Bildschirm – schriftliche Hausaufgaben – Projekte – Portfolio-Arbeit / Lesetagebücher etc. – Rechercheaufträge – Dokumentation/Beschreibung praktischen Arbeitens zu Hause – fachpraktische Leistungen, insbesondere in Kunst und Musik, etc.
Gewichtung von schriftlichen, mündlichen, praktischen Leistungen: Die Gewichtung von schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Anteilen wird entsprechend angepasst und den Klassen transparent gemacht.
Wechselunterricht: Wechselunterricht ist wieder zulässig, wenn der Schwellenwert in unserem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Das Verbot des Präsenzunterrichts tritt dann am übernächsten Tag außer Kraft. Auch bei Unterschreiten der Inzidenz von 100 muss zur Wahrung des Abstandsgebots Wechselunterricht erteilt werden.
 Am GO bedeutet dies, dass wir in A- / B-Wochen mit einer Einteilung der Schüler*innen einer Klasse in Gruppe 1 und Gruppe 2 (wie bereits beschrieben) nach dem in WebUntis eingestellten Stundenplan arbeiten.

Update 23.4.

Nach Anordnung des Landratsamts sind die Schulen im Kreis Biberach aufgrund der Bundes-Notbremse ab 24. April geschlossen. Für uns bedeutet das: Der Unterricht in der Kursstufe findet weiterhin statt wie bisher geplant, die Klassen 5-10 haben Fernunterricht. Für die Klassen 5-7 wird eine Notbetreuung angeboten.
Eltern, die ab Montag Bedarf für die Notbetreuung haben, schreiben bitte eine E-Mail an elke.ray@gymox.de.

Sobald sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie hier auf unserer Homepage.
Die Meldung des Landratsamts finden Sie unter biberach.de.

Update 20.4.

Seit Sonntag, 18.4. gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Nach dieser Verordnung liegt die Grenze für Schulschließungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200, wir könnten also theoretisch derzeit in den Wechselunterricht gehen. Wie Sie allerdings sicher schon aus den Medien erfahren haben, soll dieser Grenzwert auf 165 heruntergesetzt werden.

Angesichts dieser dynamischen Lage rät das Regierungspräsidiums Tübingen den Gymnasien, die schulspezifischen Planungen gemäß den Rahmenbedingungen vor Ort umzusetzen.

Für uns steht in der momentanen Lage der Gesundheitsschutz an erster Stelle – der Schutz unserer Schülerinnen und Schüler, der Schutz unserer Lehrkräfte und der Schutz der Familien zu Hause. Am Gymnasium Ochsenhausen haben wir einen hohen Anteil an „Fahrschülern“, was uns von anderen Schulen am Ort unterscheidet. Bei der derzeit hohen Inzidenz von 183 im Landkreis Biberach halten wir es insbesondere mit Blick auf diesen Umstand für nicht verantwortbar, zusätzlich zur Kursstufe noch mehr Schüler*innen in den Präsenzunterricht zu holen, da in den öffentlichen Verkehrsmitteln bei den längeren Fahrzeiten ein weiteres Infektionsrisiko besteht. Das ließe sich nicht mit der Fürsorgepflicht gegenüber Kollegium und Schülerschaft vereinbaren.

Die Klassen 5 bis 10 bleiben also diese Woche im Fernunterricht.

Für die Woche ab dem 26. April planen wir nach den dann geltenden Verordnungen mit folgendem Schema:

  1. Der Nachmittagsunterricht bleibt grundsätzlich im Fernunterricht, ebenso die Förderkurse.
  2. Der Vormittagsunterricht ist in A- und B-Wochen unterteilt. Für die A-Wochen gilt:
  • Präsenzunterricht für Gruppe 1 am Montag, Dienstag und Freitag (Testung am Montag und Freitag), Gruppe 2 ist an diesen Tagen im Fernunterricht.
  • Präsenzunterricht für Gruppe 2 am Mitwoch und Donnerstag (Testung am Mittwoch), Gruppe 1 ist an diesen Tagen im Fernunterricht.

Für die B-Wochen werden die Gruppen entsprechend getauscht.

Die jeweilige Gruppeneinteilung der Klasse Ihres Kindes erfahren Sie rechtzeitig über die Klassenlehrer*innen.

Der in WebUntis eingestellte Stundeplan gilt sowohl für den Präsenz- als auch für den Fernunterricht.

Für Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht befreit sind, versuchen wir den Unterricht zu streamen. Arbeitsblätter und Materialien lassen wir diesen Schüler*innen über IServ zukommen.

Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihren Kindern am ersten Präsenztag die Einverständniserklärung zur Testung unterschrieben mit in die Schule zu geben. Bei Nichtvorliegen dieser Erklärung darf die Schule nicht betreten werden. So wichtig uns der Präsenzunterricht ist, halten wir ein ständiges Hin-und-her-Wechseln doch für pädagogisch nicht sinnvoll und hoffen mit diesen Maßnahmen eine gewisse Kontinuität in das Geschehen bringen zu können. Bleiben Sie weiterhin gesund!

Update 15.4.

Ab sofort gilt gilt inzidenzunabhängig eine indirekte Testpflicht. Das bedeutet, dass nur negativ getestete Schüler*innen am Unterricht teilnehmen dürfen. Auch wenn die Einverständniserklärung der Eltern, die am ersten Tag des Präsenzunterrichts zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde abgegeben werden muss, nicht vorliegt, dürfen die Schüler*innen nicht am Unterricht teilnehmen. Vergessen Sie also bitte nicht, diese Ihrem Kind unterschrieben mitzugeben.

Ab 19. April können (inzidenzabhängig!) alle Jahrgangsstufen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht zurückkehren. Allerdings nur unter Einhaltung des Abstands (auch in der Kursstufe) und der übrigen Hygienevorgaben und auch nur, wenn das zur Verfügung stehende Testangebot dies ermöglicht.

Bei einer Inzidenz von mehr als 200 muss mit Ausnahme der Abschlussklassen auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung bis Klasse 7 bleibt bestehen. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine Mail an elke.ray@gymox.de.

Falls wir inzidenzabhängig mit dem Wechselunterricht beginnen können, starten wir nach folgendem Schema:

  • Die Klassenlehrer*innen teilen ihre Klassen nach den Vorgaben der Schulleitung in zwei Gruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2) auf. Die Einteilung erfahren Sie sobald wie möglich über die Klassenlehrer*innen.
  • Wir arbeiten mit einer A- und einer B-Woche.
    Für die A-Woche gilt: Gruppe 1 ist am Montag, Dienstag und Freitag in Präsenz, Gruppe 2 ist am Mittwoch und am Donnerstag in Präsenz.
    Für die B-Woche gilt: Gruppe 1 ist am Mittwoch und Donnerstag in Präsenz, Gruppe 2 an den anderen Tagen
  • Getestet wird jeweils montags, mittwochs und freitags zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde nach Stundenplan.

In dem dann gültigen Stundenplan werden wir den Nachmittag soweit möglich in den Vormittag verlegen. Alle Stunden, die am Nachmittag bleiben, finden weiterhin im Fernunterricht statt. Dieser Stundenplan kann dann sowohl für den Fern- als auch für den Präsenzunterricht gelten.

Da die kreisbezogene Inzidenz am 14.4. bei 193,8 lag und mit weiter steigenden Infektionszahlen zu rechnen ist, werden wir am Montag definitiv noch nicht mit dem Wechselunterricht starten. Dies wird – wenn überhaupt – frühestens zur Wochenmitte der Fall sein. Sie haben auch weiterhin das Recht, Ihre Kinder vom Präsenzunterricht zu befreien. Bitte schreiben Sie in diesem Fall ebenfalls eine Mail an elke.ray@gymox.de.

Bitte halten Sie sich ständig über unsere Homepage auf dem Laufenden.

Update 12.4.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz an den Schulen des Landes hat für die Schülerinnen und Schüler größte Bedeutung. Der Präsenzunterricht ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen. Er soll deshalb weiterhin gewährleistet und gesichert werden, soweit es das Pandemiegeschehen zulässt.
Ziel der Landesregierung ist es, mit einer Teststrategie Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und die Verbreitung des Virus über die Schulen möglichst zu verhindern. Die Tests sollen in der Regel zweimal wöchentlich an der Schule durchgeführt werden.
Ab dem 19. April 2021 soll in Stadt- und Landkreisen mit einer hohen Zahl an Neuinfektionen eine indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.
An unserer Schule werden die Testungen ab dem 19. April unter Aufsicht einer Lehrkraft als Selbsttests durchgeführt. Damit werden eine Unterbrechung der Infektionsketten sowie ein sicherer Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler, das Personal sowie auch für Sie als Familien möglich. Aus diesen Gründen ist eine hohe Beteiligung an den Testangeboten wichtig und wir bitten Sie herzlich darum, mit Ihrer Einwilligung zur Selbsttestung die Teststrategie an der Schule zu unterstützen.
Für die Schülerinnen und Schüler stehen sogenannte „Nasaltests“ zur Verfügung. Die Schülerin bzw. der Schüler führt an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kinder selbstständig durchzuführen. Ausführlichere Auskünfte erhalten Sie in der beigelegten Information des Kultusministeriums.
Die letzten beiden Seiten der Einverständniserklärung geben Sie bitte Ihrem Kind ausgefüllt und unterschrieben am ersten Tag des Präsenzunterrichts mit in die Schule. Den Ablauf eines Tests können Sie in diesem Video sehen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, liebe Eltern, für Ihre Unterstützung. Damit leisten Sie einen ganz wesentlichen Beitrag dazu Virusketten zu unterbrechen und einen möglichst sicheren Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Update 8.4.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am 7. April erhielten wir nähere Informationen zur Umsetzung der Teststrategie nach den Osterferien. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Rahmen einer engmaschig angelegten Testung Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, damit die Verbreitung des Virus über die Schulen möglichst verhindert werden kann. Die Tests werden an der Schule durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt. Ab dem 19. April ist ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung.

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, sollen alle Klassen ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück, wobei eine zweimal wöchentliche Testung der in Präsenz anwesenden Schülerschaft angezeigt ist. Diese indirekte Testpflicht gilt, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist. Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung erbringen oder sich nicht an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Weitere Details der Umsetzung können wir Ihnen in der nächsten Woche mitteilen, ebenso wie die Präsenztage der einzelnen Gruppen.

Die Schüler*innen der Kursstufe bitten wir eindringlich zu unser aller Schutz, sich in der nächsten Woche regelmäßig an der Schule testen zu lassen, um eine Quarantänephase vor den Abiturprüfungen vermeiden zu können. Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag besteht jeweils von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr die Möglichkeit der Testung im Kellerfoyer. Bitte kommt rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn und bringt (sofern noch nicht geschehen) die notwendige Einverständniserklärung mit.

Liebe Grüße und noch ein paar erholsame Osterferientage
Elke Ray und Claudia Schönwald

Update 2.4.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erhielten wir aus dem Kultusministerium weitere Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien: In der ersten Woche nach den Ferien ist ausschließlich die Kursstufe in Präsenz, alle anderen Klassen bleiben wie erwartet im Fernunterricht. Dabei unterrichten wir die Klassen 5-10 nach dem in Webuntis abgebildeten Stundenplan. Für die Zeit nach dem 19. April liegen uns noch keine Informationen vor. Eine Notbetreuung für die Klassen 5 bis 7 ist eingerichtet. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine Mail an elke.ray@gymox.de. Die Kinder in der Notbetreuung können an der Schule getestet werden. Falls uns noch keine Einverständniserklärung vorliegt, geben Sie diese Ihrem Kind bitte unterschrieben am Montag mit in die Schule. Für die Kursstufe gilt der “Ersatzstundenplan” auf IServ. In den beiden Wochen vor dem schriftlichen Abitur bleibt die Jahrgangsstufe 2 aus Infektionsschutzgründen im Fernunterricht.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Ostern und eine erholsame Woche

Update 22.3.

Bis zu den Osterferien bestehen für Schulangehörige des GO noch folgende Testmöglichkeiten (jeweils im Kellerfoyer):
– Donnerstag, 25. März, ab 10.45
– Montag, 29. März, ab 8.00

Update 19.3.

Ab dem 22.3. besteht nach der geänderten Corona-Verordnung auch in Schulen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (bzw. FFP 2- oder KN 95-Maske).

Update 12.3.

Ab 15.3. kehren die Klassenstufen 5 und 6 in den Präsenzunterricht zurück. Der Unterricht findet für alle im Hauptgebäude statt, die Klassen werden jeweils auf zwei Klassenzimmer aufgeteilt.

Laut einer Meldung des SWR hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass diese Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich kostenlos getestet werden können. Bis zu den Osterferien sollen sich demnach Eltern darum kümmern, dass ihre Kinder bei Apotheken, Hausärzten und kommunalen Anlaufstellen testen lassen. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch gerne zuhause selber testen. Nach den Ferien soll es dann flächendeckende Testzentren an den Schulen geben.
Wir sind derzeit mit unserem Schulträger im Gespräch und versuchen schon ab kommender Woche am GO jede Schülerin und jeden Schüler zumindest einmal in der Woche zu testen. Genaueres können wir Ihnen dazu leider noch nicht sagen. Wenn Sie Ihr Kind an der Schule testen lassen möchten, bitten wir Sie, die Einverständniserklärung zu unterschreiben und im Sekretariat abzugeben.

Update 12.2.

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 kehren nach den Faschingsferien in eine Teilpräsenz zurück. Für den Präsenzunterricht erhalten die Schüler*innen einen gesonderten Stundenplan.

Die Klassenstufen 5-10 bleiben nach den Faschingsferien vorerst im Fernunterricht. Bis mindestens 7. März werden in der Unter- und Mittelstufe keine Klassenarbeiten geschrieben, im Anschluss wird ein neuer Klassenarbeitsplan erstellt (bisher geplante KA-Termine gelten nicht mehr; es ist davon auszugehen, dass die Zahl der KAs in diesem Schuljahr reduziert wird – genauere Vorgaben des Kultusministeriums stehen noch aus).

Update 14.1.

Da die Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Lockdowns nicht zu einem deutlichen Rückgang der Zahlen geführt haben, werden die bisherigen Bedingungen der Schulschließungen bis Ende Januar fortgeschrieben. Die Notbetreuung wird weiterhin aufrechterhalten.
Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 5 bis JG2 weiterhin Fernunterricht haben.

Update 8.1.

Die Schule bleibt auch in der Woche vom 11.-15. Januar geschlossen. Die Schülerinnen finden Aufgaben zum jeweiligen Tag bzw. Termine für Online-Konferenzen auf IServ.

Für die Klassen 5-7 wird eine Notbetreuung eingerichtet, die ausschließlich dann in Anspruch genommen werden sollte, wenn diese zwingend erforderlich ist, das heißt, eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Für die Teilnahme an der Notbetreuung ist zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. (Orientierungshilfe des Kultusministeriums)
Die Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung nehmen verpflichtend am Fernunterricht teil.
Wenn Sie für Ihr Kind diese Notbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung (elke.ray@gymox.de).

Update 14.12.

Ab Mittwoch, 16.12. ist die Schule bis 10.01.2021 geschlossen. JG1 und JG2 haben bis zum 22.12. Fernunterricht, für Kinder aus den Klassen 5-7 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Näheres dazu können Sie dem Elternbrief der Schulleitung vom 14.12. entnehmen.

siehe auch die Mitteilung des Kultusministeriums zu den Schulschließungen

Update 16.10.

Gestern haben wir die Eltern über die neue Corona-Verordnung und die aktualisierten Hygiene-Hinweise informiert. Heute zeigen sich bereits Auswirkungen der neuen Regelungen:
Der 7-Tage-Inzidenzwert ist in Baden-Württemberg auf 38 gestiegen. Damit gilt ab sofort unter anderem eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Update 28.9.

Wie wir am Samstag mitgeteilt haben, ist ein Geschwisterkind eines unserer Schüler positiv auf Corona getestet worden.
Aus diesem Grund wurde auch bei diesem Schüler, der bereits Symptome zeigte, ein Abstrich gemacht.
Das Gesundheitsamt hat uns heute darüber informiert, dass der Abstrich vom Samstag ein negatives Ergebnis ergeben hat.
Der Schüler war also zumindest zumindest bis zum Freitag, den 25. September, an dem er zuletzt am Gymnasium Ochsenhausen mit Schüler*innnen und Lehrer*innen Kontakt hatte, noch nicht ansteckend.
Das bedeutet, dass wir ab Dienstag zum Normalbetrieb übergehen dürfen.
Die betroffene Person bleibt in Quarantäne, und auch wenn, was nicht auszuschließen ist, ein zweiter Test positiv ausfallen sollte, ist, soweit es uns betrifft, die Infektionskette hier dank der konsequenten Mithilfe aller sofort unterbrochen worden.

Update 10.9.

Zum neuen Schuljahr starten wir mit dem “Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen”. Dazu kurz die wichtigsten Regelungen:

  • Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht; im Unterricht kann die Maske abgenommen werden.
  • Es bestehen keine Abstandsregeln mehr zwischen den Schülerinnen und Schülern derselben Gruppe; damit kann der Unterricht wieder normal in Klassenstärke und in allen Klassenräumen durchgeführt werden.
  • Die einzelnen Gruppen (also Klassen bzw. Jahrgänge) müssen möglichst strikt getrennt werden. Näheres dazu in unserer Pausenregelung.
  • Jahrgangübergreifende Arbeitsgemeinschaften bleiben weiterhin eingeschränkt.
  • Auch die Mensa bzw. der Kiosk hat wieder geöffnet. Achtung: Hier gelten andere Abstandsregeln als im Klassenzimmer!

Bitte beachten Sie auch die Erklärung der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler*innen über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Die Erklärung ist ausgefüllt und unterschrieben am ersten Schultag mitzubringen.

Update 24.6.

veränderter Plan für den Präsenzunterricht:

6. – 10. Juli:           Klassenstufen 7 und 8 (B-Woche), JG1, JG2 (eingeschränkt), fachpraktisches Sportabitur, zusätzlich: Klasse 10 A- und B-Gruppe

13. – 18. Juli:         Klassenstufen 5, 6, 9, 10 (A-Woche), JG1, JG2 (eingeschränkt), zusätzlich: Klasse 9 (B-Gruppe)

20. – 24. Juli:         Klassenstufen 5, 6, 9, 10 (B-Woche), JG1, JG2 (eingeschränkt), zusätzlich: Klasse 9 (A-Gruppe)

Den überarbeiteten Stundenplan finden Sie wie immer in Untis. In der Jahrgangsstufe 1 kann der Unterricht in diesem Zeitraum auf den Nachmittag ausgeweitet werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Veränderungen, die als Folge der neuen Vorgaben möglich geworden sind, dementsprechend kurzfristig mitteilen können.

Sobald uns die neuesten Planungsvorgaben seitens des Kultusministeriums für das neue Schuljahr vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ray und Claudia Schönwald

Update 15.6.

Diese und nächste Woche haben die Klassen 5 und 6 Präsenzunterricht (jeweils die Hälfte der Klasse eine Woche). Welches Kind in welcher Gruppe ist, wird per E-Mail mitgeteilt.

Update 7.5.

Das Kultusministerium hat einen Fahrplan zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs herausgegeben.

Update 29.4.

Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 29.4., gültig ab 4.5. 2020

Update 28.4.

Ab 4. Mai findet wieder Präsenzunterricht für die Oberstufe statt. Außerdem rückt das Abitur immer näher. Hier ein Schreiben der Schulleitung mit weiteren Informationen dazu.

Auf der Seite des Kultusministeriums findet sich auch ein neuer Brief der Ministerin an die Eltern.

Update 20.4.

Heute haben uns weitere Konkretisierungen aus dem Kultusministerium erreicht (siehe auch die Pressemitteilung des Kultusministeriums). Morgen gibt es dazu Informationen per E-Mail an Schüler, Eltern und Lehrer.

Update 17.4.

Das Homeschooling geht auch nach den Osterferien weiter: Ab Montag, 20.4., werden Aufgaben etc. bei IServ zu finden sein.

Voraussichtlich ab 4.5. werden JG1 und JG2 wieder in die Schule kommen können. Sobald nähere Informationen vom Kultusministerium vorliegen, werden wir sie hier weitergeben.

Update 4.4.

Schreiben der Kultusministerin zum Auftakt der Osterferien

Update 27.3.

Die Termine für die Abiturprüfung sind bekanntgegeben.

Update 19.3.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich appelliere dringend an euer Verantwortungsbewusstsein! Derzeit kommen auf einen bestätigten Corona-Patienten zehn infizierte, aber noch unentdeckte Personen, die noch keine Symptome zeigen. Die Fallzahlen steigen täglich. Ich verstehe sehr gut, dass es euch schwer fällt, euch nicht mit euren Freunden zu treffen. Aber gerade das ist etwas Elementares, das ihr aktiv beitragen könnt, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.

Nur durch konsequenten Verzicht auf alle unnötigen sozialen Kontakte und durch striktes Abstandhalten lassen sich drastische Maßnahmen wie Ausgangssperren vermeiden. Je früher wir dies beherzigen, desto schneller lässt sich die Situation in den Griff bekommen.

Wir haben das große Privileg, in Freiheit zu leben. Gehen wir verantwortungsvoll damit um und schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen.

Bleibt gesund.

Herzliche Grüße,

Elke Ray


Update 13.3. 18.00

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie andere Bundesländer, die dies heute im Lauf des Tages veranlasst haben, hat jetzt auch die baden-württembergische Landesregierung in einer außerordentlichen Kabinettsitzung beschlossen, ab Dienstag flächendeckend alle Kindergärten, Kitas und Schulen bis zu den Osterferien zu schließen.

Um nicht auf wertvolle Lernzeit verzichten zu müssen, möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler während der Zeit der Schulschließung dennoch mit Unterrichtsmaterialien versorgen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden gleich am Montag nach Möglichkeit Lerninhalte vorbesprechen. Darüber hinaus wird auf der Schulhomepage ein passwortgeschützter Bereich eingerichtet, über den Ihre Kinder nach und nach unter der jeweiligen Klasse Materialien und Links für die einzelnen Fächer abrufen können. Das Passwort ist Ihnen per Email zugegangen.

Bitte haben Sie ein Auge darauf, dass Ihre Kinder diese Materialien sorgfältig bearbeiten. Die jeweiligen Inhalte können grundsätzlich auch Gegenstand für anstehende Leistungsmessungen sein.

Um Sie auf dem Laufenden zu halten, werden wir aktuelle Informationen über unsere Homepage kommunizieren.

Um im Bereich der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten aufrechtzuerhalten, richten wir für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 bei Bedarf eine Notfallbetreuung ein. Zu kritischen Infrastruktur zählen: Gesundheitsversorgung,  Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),  Sicherung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte in Bereichen dieser kritischen Infrastruktur tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden gilt dies für den oder die Alleinerziehende.

Sollte dies auf Sie zutreffen und Sie Betreuungsbedarf haben, so melden Sie sich bitte spätestens bis Montag, 12:00 Uhr bei uns unter Angabe der jeweiligen Tage und benötigten Betreuungszeiten. (Email an sekretariat@gymnasium-ochsenhausen.de)

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen für uns alle, dass wir gut durch diese herausfordernde Krisensituation kommen werden und uns nach den Osterferien gesund wiedersehen.

Herzliche Grüße

Elke Ray, Claudia Schönwald



Update 6. März, 17.00

Keine Schließung des GO am Montag

Liebe Schulgemeinde, in der Umgebung bleiben am Montag mehrere Schulen geschlossen. Es gibt einen nachgewiesenen Coronafall im Kreis Biberach. Das Gesundheitsamt hat die Primärkontakte des Infizierten informiert. Sie werden jetzt ebenfalls getestet. Einige dieser Kontakte reichen in Schulen, jedoch nicht ins GO. Sollten sich aus der Testung weitere Coronafälle ergeben, werden auch deren Kontakte überprüft und es kann sich eine neue Situation ergeben. Zuständig für die Schließung von Schulen und Kindergärten ist als oberste Polizeibehörde vor Ort der Bürgermeister. Ihnen und euch allen ein schönes und gesundes Wochenende.

Die Schulleitung



Update 6. März, 15.00

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie alle wissen, hält uns derzeit das Coronavirus in Atem. Relevant für den Umgang mit der Situation ist die Bewertung des Robert-Koch-Instituts, das diese täglich neu vornimmt.
Seit dem 5.3.2020 um 21.00 Uhr, also seit gestern Abend, wird auch Südtirol als Risikogebiet eingestuft.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html?nn=13490888
Diese Einschätzung gilt nach Aussage des Kultusministeriums auch rückwirkend. Das bedeutet, dass alle, die sich in den letzten 14 Tagen in Südtirol aufgehalten haben, so lange zuhause bleiben müssen, bis die 14tägige potentielle Ansteckungsgefahr vorüber ist. Ab dem 14. Tag nach der Rückreise ist ein Schulbesuch wieder möglich. Bitte informieren Sie das Sekretariat, wenn das bei Ihnen oder Ihrem Kind der Fall ist.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahme und stehen Ihnen gerne für Rückfragen gerne zur Verfügung. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Landesgesundheitsamt. Sollten Sie widersprüchliche Aussagen bekommen, so gelten für den schulischen Bereich grundsätzlich die Entscheidungen des Kultusministeriums.
Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung


28. Februar

Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium – ergänzend und konkretisierend zum Schreiben vom 27. Februar 2020 – über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen:

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten bzw. der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.

(Pressemitteilung des KM vom 28.02.2020)

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